Allgemeine Fragen SMARTpension®

Bietet die wertpapiergebundene Pensionszusage den gleichen Effekt wie SMARTpension®?

Nein, die wertpapiergebundene Pensionszusage mit einer Versicherungsrückdeckung nach § 6a EStG bietet im Hinblick des Betriebsausgabenabzugs im Vergleich zu SMARTpension® nach § 4d EStG nicht den gleichen Vorteil. Was ist eine wertpapergebundene Pensionszusage Bei einer wertpapiergebundenen Pensionszusagen (sog. versicherungsakzessorische Zusage) wird den Mitarbeitern ein einmaliger oder regelmäßig wiederkehrender Beitrag zugesagt, der in eine Rückdeckungsversicherung eingebracht wird. Der Mitarbeiter erhält bei Eintritt des Versorgungsfalls die Leistung, die auch aus der Rückdeckungsversicherung zur Auszahlung kommt. In dem folgenden Bild haben wir eine Versorgung über eine wertpapiergebundene Pensionszusage und SMARTpension® verglichen. Der Verlauf der Liquiditätsbelastung sowie…

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Kapitalanlage

Was sind ETFs?

Das Kürzel ETF steht für englisch Exchange Traded Funds. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Indexes – zum Beispiel des deutschen Leitindex DAX – oder mehrerer Indizes abbildet. Im Kern vereinen ETFs die Vorteile von Aktien und Fonds in einem Produkt. ETFs ermöglichen uns mit einem Wertpapier kostengünstig in verschiedene Märkte weltweit zu investieren. Neben Aktien können wir mit ETFs auch in viele andere Anlageklassen investieren. Aufgrund dieser Vielfalt können wir das Kapitalanlagerisiko sehr breit streuen. In diesem PDF läutern wir Ihnen unsere Anlagestrategie, wobei wir in…

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SMARTpension®

Wie vorteilhaft ist SMARTpension® im Vergleich zu einer herkömmlichen Altersversorgung?

Wie vorteilhaft ist SMARTpension® im Vergleich zu einer herkömmlichen Altersversorgung? Die Vorteile werden in zwei Szenarien folgend dargestellt. Vergleich 1 – Arbeitgeberfinanzierung Es erfolgt der Vergleich einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Versorgung komplett. In diesem Szenario wird die Frage beantwortet, welchen Versorgungsaufwand hat der Arbeitgeber bei einer reinen arbeitgeberfinanzierten Versorgung in einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG und nach SMARTpension®. Als Versorgungsziel wird der Arbeitgeber in beiden Systemen die gleiche Rente erzielen. In diesem Beispiel sollen 104 EUR monatliche Rente erreicht werden. Die 104 EUR Rente…

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SMARTpension®

Gibt es für das Trägerunternehmen eine Nachschussverpflichtung?

Ja, es gibt im Konzept SMARTpension® eine mögliche Nachschussverpflichtung. Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von SMARTpension® fällt diese Verpflichtung im Verhältnis anderweitiger Absicherungen jedoch kaum ins Gewicht. Sämtliche Versorgungen sind auf ein Lebensendalter von 93,73 Jahren und einem Rechnungszinssatz von 2,5% ab der Rentenphase kalkuliert. Sofern der versorgungsberechtigte Mitarbeiter über dieses Lebensendalter hinaus leben oder das Versorgungswerk weniger Kapitalanlagerendite als 2,5% pro Jahr erwirtschaften sollte, wird das eingebrachte Versorgungsvermögen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann das Trägerunternehmen die Zahlungen an den Rentner selbst erbringen oder dem Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. die zu erbringenden…

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Insolvenzsicherung

Bis wann müssen dem PSV die Versorgungen gemeldet werden?

Der PSV unterscheidet zwischen der Erstmeldung und der jährlichen Meldung. Erstmeldung Das Trägerunternehmen muss die Zusage aus der Unterstützungskasse erstmalig dem PSVaG anmelden, sofern eine Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG gesetzlich unverfallbar geworden oder ein Versorgungsfall (Zahlung einer laufenden Leistungen) eingetreten ist. Die Erstmeldung hat binnen drei Monaten nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaft bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls zu erfolgen. Für die Erstmeldung verwendet der PSVaG einen speziellen Meldebogen. Jährliche Meldung Nach der oben beschriebenen Erstmeldung sendet der PSVaG dem Trägerunternehmen in den Folgejahren den Erhebungsbogen zu. Das Trägerunternehmen hat dann…

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Allgemeine Fragen

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuwendungen bei einer Entgeltumwandlung?

Auch hier gilt – wie bei der steuerlichen Betrachtung – im Grundsatz, dass der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt erhält. Durch die Barlohnumwandlung entsteht dem Arbeitnehmer überhaupt kein Barlohnanspruch. Jedoch fingiert § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV künstlich, dass es sich bei den umgewandelten Entgeltbestandteilen um Arbeitsentgelt handelt, soweit sie 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Demnach sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bei Zuwendungen aus Entgeltumwandlungen in eine Unterstützungskasse sozialversicherungsfrei.  

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Versorgungsleistungen

Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen der Kasse beim Arbeitnehmer?

Die Versorgungsleistungen sind Gegenleistung für die Dienste des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Sie rechnen aus diesem Grund nachträglich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Vorteile Steuermilderungen durch den Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie Werbungskostenpauschbetrags. Nutzung der Fünftel-Regelung gemäß § 34 EStG zur Milderung der Steuerprogression bei Kapitalzahlungen als Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

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