Grundlagen der Unterstützungskasse

Definition der Unterstützungskasse

Das Betriebsrentengesetz (kurz BetrAVG) sieht insgesamt fünf Durchführungswege vor. Neben der Unterstützungskasse gibt es die unmittelbare Versorgungszusage (Pensions-/Direktzusage), die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Die Unterstützungskasse wird im BetrAVG (§ 1b Abs. 4 BetrAVG) als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert, die betriebliche Altersversorgung durchführt und dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Die wesentlichen Merkmale der Unterstützungskasse sind demnach: die Rechtsfähigkeit der Versorgungseinrichtung, der fehlende Rechtsanspruch und der Versorgungszweck.

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