Allgemeine Fragen Glossar zur Unterstützungskasse

Anpassungsprüfungspflicht


Sinn und Zweck der Regelung
Mit § 16 BetrAVG soll der Problematik einer Entwertung der laufenden Leistungen (nur Renten, nicht Kapital) der betrieblichen Altersversorgung durch den Anstieg der Verbraucherpreise entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen anzupassen sind.

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Höhe der Anpassung
Dabei soll der Arbeitgeber bei der Prüfung die Belange der Rentner und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berücksichtigen. Die Anpassung gemäß der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers wird anhand der Eigenkapitalverzinsung des Unternehmens auf Basis der handelsbilanziellen Rechnungslegung gefordert.

 

Ausnahme 1:
Nach § 16 Absatz 2 BetrAVG kann eine geringere Steigerung als auf Basis der Eigenkapitalverzinsung erfolgen, sofern der Arbeitgeber mindestens auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder auf Basis der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens die Renten steigert.

 

Ausnahme 2:
Die Anpassungsprüfungspflicht gilt darüber hinaus als erfüllt, sofern der Arbeitgeber, bei nach 31.12.1998 erteilten Versorgungszusagen, die Renten mindestens um 1% jedes Jahr steigert.

 

Ausnahme 3:
Sofern die Versorgung über eine Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 oder über eine Pensionskasse im Sinne des § 1b Abs. 3 durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, kann der Arbeitgeber von der Anpassung Abstand nehmen. Dabei ist es unerheblich, ob die Direktversicherung/Pensionskasse tatsächlich Überschussanteile erwirtschaftet hat. Das bedeutet, dass die Rentensteigerungen vollständig ausfallen können.

 

Ausnahme 4:
Die Versorgung wurde über eine Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltet.

 

In unserem Tarif SP17 (Tarifbeschreibung SP17) im Versorgungskonzept SMARTpension werden die Versorgungsleistungen jedes Jahr um 1% gesteigert.

 

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