Allgemeine Fragen

Was ist die monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV?

Die Bezugsgröße nach § 18 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) ist eine wesentliche Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ist eine dynamische Rechengröße und dient als Grundlage für zahlreiche Grenzwerte, wie sie unter anderem im Betriebsrentengesetz definiert sind (siehe unten). Die Bezugsgröße berechnet sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV aus dem Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung und verändert sich jedes Jahr entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Der so ermittelte Betrag wird im Anschluss auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Die Festlegung der neuen Bezugsgröße erfolgt…

weiterlesen
Insolvenzsicherung

Warum gibt es die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht?

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Betriebsrentengesetzes die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgungen gesetzlich vorgeschrieben, damit die Ansprüche der Versorgungsempfänger (Rentner) und die Anwartschaften der Arbeitnehmer (Anwärter) nicht untergehen, sofern das Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zahlungsunfähig werden und ihm nicht mehr möglich sein sollte, die Versorgungen zu bedienen. Ziel des Gesetzgebers ist es seither, die Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Arbeitgebers abzukoppeln. Die Insolvenz des Arbeitgebers führt somit nicht zum Verlust der Versorgung.              

weiterlesen