Allgemeine Fragen Insolvenzsicherung

Warum erfolgt ausnahmslos die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten?

Obwohl die Unterstützungskasse aufgrund ihrer Legaldefinition nach § 1b Abs. 4 BetrAVG auf ihre Versorgungsleistungen keinen Rechtsanspruch gewährt, eröffnet sich spätestens seit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.1977 bzw. 05.06.1984 die Möglichkeit, eben den Anspruch auf Versorgungsleistungen zu Gunsten des Versorgungsberechtigten für den Fall der Insolvenz zu sichern. Diese Sicherung kann bei einer versicherungsrückgedeckten Finanzierung der Unterstützungskassenversorgung durch die Verpfändung der bestehenden Rückdeckungsversicherung erfolgen. Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist für drei Fälle sinnvoll: Es handelt sich um eine Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers, welcher nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt und…

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Insolvenzsicherung

Bleibt es bei der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung bei Abschluss von Rückdeckungsversicherungen?

Ja. Der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen für die Finanzierung der Versorgungsleistungen ändert nichts an der Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung. Das Bestehen einer Rückdeckungsversicherung zur vollständigen oder teilweisen Absicherung der Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse ist für die Beitragsbemessung des Insolvenzsicherungsbeitrages unerheblich, da der Gesetzgeber, so dass Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, auf die Bewertung eines möglichen Insolvenzrisikos eines einzelnen Arbeitgebers verzichtet hat und nur auf den Durchführungsweg generell abstellt. Der Gesetzgeber lässt dies daran erkennen, dass er für die oben beschriebene Bemessung des Insolvenzsicherungsbeitrages bei einer Versicherungsrückdeckung alternativ nicht auf § 4d Abs. 1 Nr. 1…

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Wie ermittelt sich der Beitrag zur Insolvenzsicherung (Beitragsbemessungsgrundlage)?

Nach § 10 Abs. 3 BetrAVG bilden die laufenden Leistungen der Versorgungsempfänger sowie die nach § 1b BetrAVG gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften der Versorgungsanwärter die Beitragsbemessungsgrundlage für die Insolvenzsicherungsbeiträge. Zwischen der Beitragspflicht des Arbeitgebers und der Sicherungspflicht des PSVaG besteht demnach eine Gleichwertigkeit dem Grunde nach. Der Arbeitgeber ist nur für solche Leistungen zur Beitragszahlung verpflichtet, für welche der PSVaG im Sicherungsfall auch eintreten würde (vgl. oben aufgeführte insolvenzsicherungspflichtige Versorgungen). Hinweis Das BetrAVG unterscheidet in § 10 Abs. 3 Nr. 3 zur Beitragsbestimmung für Unterstützungskassen konsequent nicht zwischen einer reservepolsterfinanzierten und versicherungsrückgedeckten…

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Wer besitzt die Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung?

Zur Finanzierung der Insolvenzsicherung erhebt der PSVaG gegenüber allen Arbeitgebern, die Versorgungsleistungen über die insolvenzsicherungspflichtigen Durchführungswege zugesagt haben, einen jährlichen Sicherungsbeitrag. Für die Festlegung des jährlichen Sicherungsbeitrages melden die Arbeitgeber als Beitragsschuldner bis spätestens zum 30.09. eines Jahres die entsprechende Höhe des für die Bemessung des Beitrages maßgebenden Betrages (Beitragsbemessungsgrundlage) über den hierfür vorgesehenen Erhebungsbogen des PSVaG (siehe hier zum Erhebungsbogen).

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Bis zu welcher Höhe der Versorgung greift der Insolvenzschutz?

Der Gesetzgeber bietet einen maximalen Insolvenzschutz. Ein Anspruch auf laufende Leistungen gegen den PSVaG beträgt im Monat bis zum Dreifachen der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Altersrente maßgebenden monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV. Zugesagte einmalige Kapitalleistungen sind nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG in einen Anspruch auf eine fiktive monatlich laufende Leistungen umzurechnen. Hierbei werden 10% der einmaligen Kapitalleistung als eine fiktive Altersrente angesetzt. Die Höchstgrenzen der Kapitalleistung entspricht somit dem 120-fachen der Höchstgrenzen der monatlichen Altersrente. Bis zu folgenden Höchstgrenzen sind Anwartschaften und bereits laufende Altersleistungen aktuell…

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Welche Versorgungen sind insolvenzsicherungspflichtig?

Die Insolvenzsicherung greift für alle gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften nach § 1b BetrAVG sowie alle bereits laufenden Versorgungsleistungen nach Ablauf von zwei Jahren nach Zusageerteilung bzw. Zusageerhöhung. Bei Versorgungen aus Entgeltumwandlungen wirkt der Insolvenzschutz ab Zusagebeginn bis zu einer Versorgungshöhe, die sich aus Zuwendungen in Höhe von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) ergibt.

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Welche Durchführungswege sind insolvenzsicherungspflichtig?

Nach § 10 Abs. 1 BetrAVG i.V.m. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG ist der Arbeitgeber bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über folgende Durchführungswege zur Insolvenzsicherung der Ansprüche und Anwartschaften verpflichtet: Unmittelbare Versorgungszusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds. Die Direktversicherung ist nur dann insolvenzsicherungspflichtig, sofern sie mit einem widerruflichen Bezugsrecht für den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer ausgestattet bzw. bei unwiderruflichem Bezugsrecht die Direktversicherung ganz oder teilweise beliehen oder abgetreten ist. Bei einer Entgeltumwandlung sind diese Ausnahmen nach § 1b Absatz 5 BetrAVG ausgeschlossen, so dass Direktversicherungen im Rahmen einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung nicht unter…

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Bis wann müssen dem PSV die Versorgungen gemeldet werden?

Der PSV unterscheidet zwischen der Erstmeldung und der jährlichen Meldung. Erstmeldung Das Trägerunternehmen muss die Zusage aus der Unterstützungskasse erstmalig dem PSVaG anmelden, sofern eine Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG gesetzlich unverfallbar geworden oder ein Versorgungsfall (Zahlung einer laufenden Leistungen) eingetreten ist. Die Erstmeldung hat binnen drei Monaten nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaft bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls zu erfolgen. Für die Erstmeldung verwendet der PSVaG einen speziellen Meldebogen. Jährliche Meldung Nach der oben beschriebenen Erstmeldung sendet der PSVaG dem Trägerunternehmen in den Folgejahren den Erhebungsbogen zu. Das Trägerunternehmen hat dann…

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