SMARTpension®

Wie erfolgt die Aufnahme in das Versorgungswerk? – Alternative 1 –


Das Versorgungswerk erhält bei Aufnahme alle personenbezogenen Daten der versorgungsberechtigten Personen.

 

3. Versand der Aufnahmeunterlagen für das Trägerunternehmen an den Berater

Wir versenden die folgenden Unterlagen zur Aufnahme an den Berater, damit der Berater die Unterlagen zunächst sichten und prüfen sowie das Trägerunternehmen bei der Aufnahme unterstützen kann.
(Die Checkliste kann auch als PDF heruntergeladen werden.)

  • Mitgliedsvertrag
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Merkblatt zur Wahl eines Beiratsmitgliedes
    • Anlage Datenschutz/Datenverarbeitung
    • Leistungsplan
      • Anlage zum Leistungsplan über die Definition der Versorgungsgruppen
  • Anmeldung von Versorgungsberechtigten
  • Finanzierungsplan

 

4. Bestätigung der Aufnahme und der Anwartschaften

Nachdem das Versorgungswerk alle notwendigen Unterlagen unterzeichnet zurückerhalten hat, werden die versorgungsberechtigten Personen beim Rückdeckungsversicherer angemeldet und versichert. Gleichzeitig erhält das Trägerunternehmen neben der schriftlichen Aufnahmebestätigung die Anwartschaftsbestätigungen, Hinweise zum Datenschutz sowie die Verpfändungserklärungen für die versorgungsberechtigten Mitarbeiter, welche an die entsprechenden versorgungsberechtigten Personen auszuhändigen sind. Der versorgungsberechtigte Mitarbeiter sowie der versorgungsberechtigte Hinterbliebene unterzeichnen die Verpfändungserklärung und senden diese an das Versorgungswerk zurück, damit die gültige Verpfändung dem Rückdeckungsversicherer angezeigt werden kann.

Darüber hinaus hat der versorgungsberechtigte Mitarbeiter über die Anwartschaftsbestätigung die Möglichkeit, einen Lebensgefährten zu melden.

Related posts