Allgemeine Fragen

Was ist der Past-Service und der Future-Service?

Als Past-Service wird der bereits erdiente Anteil der gesamten Versorgungsanwartschaft bezeichnet. Der Past-Service ist also genau der Teil der Anwartschaft, welchen der (noch aktive bzw. bereits ausgeschiedene) versorgungsberechtigte Mitarbeiter durch seine bis zum Stichtag geleistete Dienstzeit (Betriebszugehörigkeit) im Unternehmen ins Verdienen gebracht hat. Man nennt den Past-Service auch den “bereits erdienten” Teil der Versorgung. Der Future-Service ist der Teil der Versorgungsanwartschaft, welchen der aktive Mitarbeiter ab dem Stichtag noch durch seine aktive Tätigkeit im Unternehmen ins Verdienen bringen muss. Dieser Teil der Versorgung wird als der “noch erdienende Anteil” bezeichnet.…

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Allgemeine Fragen Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg

Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft. Die KG wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) ausschließlich nur in Höhe seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet. Der Komplementär-Gesellschafter vertritt die Gesellschaft nach außen, was dem Kommandistist-Gesellschaft nicht möglich ist. Bei einer GmbH & Co. KG tritt die Besonderheit auf, dass deren persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH (juristische Person) ist. Da die GmbH in ihrer…

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Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg Unterstützungskasse

Kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG eine betriebliche Versorgungszusage erhalten?

Ja, der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG kann eine Versorgungszusage auf betriebliche Altersversorgungsleistungen steuerlich ergbniswirksam unter folgenden Bedingungen erhalten: Der GGF ist ausschließlich an der GmbH, als Komplementärin der GmbH & Co. KG, und nicht an der KG, Kommandistin der GmbH & Co. KG, beteiligt. Sofern der GGF, entgegen Ziffer 1, auch an der KG beteiligt sein sollte, übt die GmbH eine nicht unwesentliche eigenständige gewerbliche Tätigkeit aus. Also die GmbH besitzt nicht nur die Aufgabe, als Komplementärin der GmbH & Co. KG…

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Allgemeine Fragen

Was ist bei einer Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) zu beachten?

Betriebliche Veranlassung: Bei ausnahmslos jeder Versorgung jeder versorgungsberechtigten Person ist zu beachten, dass die Versorgung betrieblich veranlasst ist, denn nur dann greift § 4 Abs. 4 EStG, dass die Ausgaben für die betriebliche Versorgung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dort heitß es “(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.” Und dies unabhängig des Durchführungsweges. Bei Mitarbeitern des Unternehmens ist dies zweifellos immer gegeben. Bei Geschäftsführern sieht es etwas anders aus. Aufgrund ihrer möglichen exponierten Stellung im Unternehmen können sie auf der Seite der Gesellschafter und…

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SMARTpension® Versorgungsleistungen

Was sind die Vorteile der Kapitalzahlung in mehreren Teilbeträgen?

Um eine hohe Steuerlast einer einmaligen Kapitalzahlung zu reduzieren, bieten wir in unserem Leistungsplan neben der einmaligen Kapitalzahlung auch ratenweise Kapitalzahlungen von bis maximal zehn Jahresraten über einen Auszahlungsplan an. Bei hohen einmaligen Kapitalzahlungen erreicht die Steuerermäßigung nach § 34 EStG keine Steuererleichterung. Sofern jedoch das Kapital auf mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird, kann die Steuerlast deutlich reduziert werden. Diese Art der Versorgungsleistung, der Auszahlungsplan bzw. Ratenzahlungsplan, ist durch die steuerrechtlichen Regelungen (z.B. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. AltZertG oder § 82 Abs. 2 Satz 1 EStG) steuerlich…

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Versorgungsleistungen

Hat der Versorgungsberechtigte ein Wahlrecht auf eine einmalige Kapitalzahlung?

Ja, der Versorgungsberechtigte kann sich mit Eintritt in das Pensionsalter auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Entscheidet sich der Versorgungsberechtigte für das einmalige Kapital, so kann der Versorgungsberechtigte bei der Unterstützungskasse die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG verwenden. So wird die Kapitalzahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert. Zudem kann er sich für steuerlich attraktive ratenweise Kapitalzahlungen entscheiden, wenn die einmalige Kapitalzahlung recht hoch ist und somit eine hohe Steuerlast bedeuten würde.

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SMARTpension®

Welche Verwaltungskosten bzw. Gebühren fallen in SMARTpension© an?

Die Verwaltung der gesamten betrieblichen Versorgungen, also der Anwartschaften wie auch der Rentenauszahlungen,  werden beim Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. durch einen externen spezialisierten Dienstleister durchgeführt. Für diese Dienstleistungen werden dem Versorgungswerk Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, welche ohne Aufschläge dem Trägerunternehmen in Anschluss in Rechnung gestellt werden. Die Dienstleistungen und die Verwaltungskosten hierzu können in der aktuellen Gebührenordnung eingesehen werden.

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Allgemeine Fragen Insolvenzsicherung

Warum erfolgt ausnahmslos die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten?

Obwohl die Unterstützungskasse aufgrund ihrer Legaldefinition nach § 1b Abs. 4 BetrAVG auf ihre Versorgungsleistungen keinen Rechtsanspruch gewährt, eröffnet sich spätestens seit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.1977 bzw. 05.06.1984 die Möglichkeit, eben den Anspruch auf Versorgungsleistungen zu Gunsten des Versorgungsberechtigten für den Fall der Insolvenz zu sichern. Diese Sicherung kann bei einer versicherungsrückgedeckten Finanzierung der Unterstützungskassenversorgung durch die Verpfändung der bestehenden Rückdeckungsversicherung erfolgen. Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist für drei Fälle sinnvoll: Es handelt sich um eine Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers, welcher nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt und…

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Allgemeine Fragen

Was passiert bei Beendigung der Mitgliedschaft?

Sollte das Trägerunternehmen die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. kündigen, ändert sich nichts an der grundsätzlichen Leistungspflicht. In der Satzung unter § 2 ist geregelt, dass das Versorgungswerk auch dann die Versorgung der versorgungsberechtigten Mitarbeiter vornimmt, wenn die Mitgliedschaft des Trägerunternehmens erloschen ist. Einzig in der Höhe der Versorgung wird es zu einer Reduktion kommen. Das Trägerunternehmen wird dem Versorgungswerk nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Zuwendungen mehr dotieren. Infolge dessen wird die Summen der Versorgungsbeiträge für jeden einzelnen Versorgungsberechtigten geringer ausfallen als geplant, so dass bei Eintritt des…

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Versorgungsleistungen

Warum kann der Versorgungsberechtigte nicht alleine über das Kapitalwahlrecht entscheiden?

Unter Ziffer 2.7. “Auszahlung der Versorgungsleistungen” des Leistungsplans ist vereinbart, dass im Einvernehmen zwischen Trägerunternehmen, Versorgungswerk und dem Versorgungsberechtigten anstatt einer lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden kann. Diese Formulierung dient zum Schutz des Versorgungsberechtigten. Besitzt der Versorgungsberechtigte das alleinige Entscheidungsrecht über die Rentenzahlung bzw. über die Zahlung eines einmaligen Kapitals zu Rentenbeginn, würde der Versorgungsberechtigte zum Renteneintritt die vollständige Verfügungsmacht über das einmalige Kapital besitzen. Dadurch würde die Finanzverwaltung gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 11.11.2009, Aktenzeichen IX R 1/09) steuerlich unterstellen, dass dem Versorgungsberechtigten das einmalige…

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