Grundlagen der Unterstützungskasse

Beziehungen zwischen den Beteiligten

Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über den mittelbaren Durchführungsweg der Unterstützungskasse ist diese als externer Versorgungsträger eingeschaltet. Es entsteht eine Dreiecksbeziehung zwischen Trägerunternehmen (Arbeitgeber), versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und Unterstützungskasse. Arbeitnehmer und Trägerunternehmen (sog. Valutaverhältnis) Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Versorgungszusage im Rahmen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses. Dieses Verhältnis ist die Grundlage der gesamten Durchführung der betrieblichen Altersversorgung und begründet somit die Versorgungsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer. Trägerunternehmen und Unterstützungskasse (Auftrags- und Deckungsverhältnis) Zwischen dem Arbeitgeber als Trägerunternehmen und der…

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