Insolvenzsicherung

Bis wann müssen dem PSV die Versorgungen gemeldet werden?

Der PSV unterscheidet zwischen der Erstmeldung und der jährlichen Meldung. Erstmeldung Das Trägerunternehmen muss die Zusage aus der Unterstützungskasse erstmalig dem PSVaG anmelden, sofern eine Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG gesetzlich unverfallbar geworden oder ein Versorgungsfall (Zahlung einer laufenden Leistungen) eingetreten ist. Die Erstmeldung hat binnen drei Monaten nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaft bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls zu erfolgen. Für die Erstmeldung verwendet der PSVaG einen speziellen Meldebogen. Jährliche Meldung Nach der oben beschriebenen Erstmeldung sendet der PSVaG dem Trägerunternehmen in den Folgejahren den Erhebungsbogen zu. Das Trägerunternehmen hat dann…

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Allgemeine Fragen

Wer wird als Trägerunternehmen bezeichnet?

Im Eingangssatz des § 4d EStG wird die steuerrechtliche Definition des Begriffs vorgenommen, dass als Trägerunternehmen das Unternehmen bezeichnet wird, welches mit Zuwendungen die Unterstützungskasse finanziert. In der Regel wird dies der Arbeitgeber sein, welcher seinen Arbeitnehmern eine Zusage über betriebliche Versorgungsanwartschaften erteilt hat, über den externen Versorgungsträger der Unterstützungskasse durchführt und diese mit Mitteln (Zuwendungen) ausstattet.

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