Allgemeine Fragen

Wer wird als Trägerunternehmen bezeichnet?


Im Eingangssatz des § 4d EStG wird die steuerrechtliche Definition des Begriffs vorgenommen, dass als Trägerunternehmen das Unternehmen bezeichnet wird, welches mit Zuwendungen die Unterstützungskasse finanziert. In der Regel wird dies der Arbeitgeber sein, welcher seinen Arbeitnehmern eine Zusage über betriebliche Versorgungsanwartschaften erteilt hat, über den externen Versorgungsträger der Unterstützungskasse durchführt und diese mit Mitteln (Zuwendungen) ausstattet.

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