Allgemeine Fragen Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg

Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft.

Die KG wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) ausschließlich nur in Höhe seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet. Der Komplementär-Gesellschafter vertritt die Gesellschaft nach außen, was dem Kommandistist-Gesellschaft nicht möglich ist.

Bei einer GmbH & Co. KG tritt die Besonderheit auf, dass deren persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH (juristische Person) ist. Da die GmbH in ihrer eigenen Definition nur auf das Stammkapital der GmbH haftungsbeschränkt ist, wird mit der GmbH & Co. KG erreicht, dass die grundsätzlich vollhaftende Komplementärin der KG in ihrer Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH begrenzt wird.

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