Versorgungsleistungen

Hat der Versorgungsberechtigte ein Wahlrecht auf eine einmalige Kapitalzahlung?


Ja, der Versorgungsberechtigte kann sich mit Eintritt in das Pensionsalter auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Entscheidet sich der Versorgungsberechtigte für das einmalige Kapital, so kann der Versorgungsberechtigte bei der Unterstützungskasse die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG verwenden. So wird die Kapitalzahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert.

Zudem kann er sich für steuerlich attraktive ratenweise Kapitalzahlungen entscheiden, wenn die einmalige Kapitalzahlung recht hoch ist und somit eine hohe Steuerlast bedeuten würde.

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