Grundlagen der Unterstützungskasse

Definition der Unterstützungskasse


Das Betriebsrentengesetz (kurz BetrAVG) sieht insgesamt fünf Durchführungswege vor. Neben der Unterstützungskasse gibt es die unmittelbare Versorgungszusage (Pensions-/Direktzusage), die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.

Die Unterstützungskasse wird im BetrAVG (§ 1b Abs. 4 BetrAVG) als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert, die betriebliche Altersversorgung durchführt und dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt.

Die wesentlichen Merkmale der Unterstützungskasse sind demnach:

  • die Rechtsfähigkeit der Versorgungseinrichtung,
  • der fehlende Rechtsanspruch und
  • der Versorgungszweck.

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