SMARTpension®

Gibt es für das Trägerunternehmen eine Nachschussverpflichtung?

Ja, es gibt im Konzept SMARTpension® eine mögliche Nachschussverpflichtung. Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von SMARTpension® fällt diese Verpflichtung im Verhältnis anderweitiger Absicherungen jedoch kaum ins Gewicht. Sämtliche Versorgungen sind auf ein Lebensendalter von 93,73 Jahren und einem Rechnungszinssatz von 2,5% ab der Rentenphase kalkuliert. Sofern der versorgungsberechtigte Mitarbeiter über dieses Lebensendalter hinaus leben oder das Versorgungswerk weniger Kapitalanlagerendite als 2,5% pro Jahr erwirtschaften sollte, wird das eingebrachte Versorgungsvermögen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann das Trägerunternehmen die Zahlungen an den Rentner selbst erbringen oder dem Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. die zu erbringenden…

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