Allgemeine Fragen SMARTpension®

Wie erhalte ich ein Angebot zu SMARTpension®?

Sie erhalten über zwei Wege ein Angebot zu SMARTpension® Gehen Sie auf die Webseite von SMARTpension®. Dort können Sie nach Registrierung und Freischaltung Angebote selbst rechnen. Die Angebote erhalten Sie von unserem Vertriebspartner, der providass AG, per Mail. Sie füllen den Anforderungsbogen aus und mailen diesen an SMARTpension[at]providass.de.   Kommen Sie bei Fragen auf uns zu!

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Allgemeine Fragen SMARTpension®

Bietet die wertpapiergebundene Pensionszusage den gleichen Effekt wie SMARTpension®?

Nein, die wertpapiergebundene Pensionszusage mit einer Versicherungsrückdeckung nach § 6a EStG bietet im Hinblick des Betriebsausgabenabzugs im Vergleich zu SMARTpension® nach § 4d EStG nicht den gleichen Vorteil. Was ist eine wertpapergebundene Pensionszusage Bei einer wertpapiergebundenen Pensionszusagen (sog. versicherungsakzessorische Zusage) wird den Mitarbeitern ein einmaliger oder regelmäßig wiederkehrender Beitrag zugesagt, der in eine Rückdeckungsversicherung eingebracht wird. Der Mitarbeiter erhält bei Eintritt des Versorgungsfalls die Leistung, die auch aus der Rückdeckungsversicherung zur Auszahlung kommt. In dem folgenden Bild haben wir eine Versorgung über eine wertpapiergebundene Pensionszusage und SMARTpension® verglichen. Der Verlauf der Liquiditätsbelastung sowie…

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Allgemeine Fragen

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuwendungen bei einer Entgeltumwandlung?

Auch hier gilt – wie bei der steuerlichen Betrachtung – im Grundsatz, dass der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt erhält. Durch die Barlohnumwandlung entsteht dem Arbeitnehmer überhaupt kein Barlohnanspruch. Jedoch fingiert § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV künstlich, dass es sich bei den umgewandelten Entgeltbestandteilen um Arbeitsentgelt handelt, soweit sie 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Demnach sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bei Zuwendungen aus Entgeltumwandlungen in eine Unterstützungskasse sozialversicherungsfrei.  

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Allgemeine Fragen

Wie wirken Beiträge der Kasse zur Rückdeckungsversicherung steuerlich beim Arbeitnehmer?

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 4 LStDV sind Beiträge zur Rückdeckungsversicherung beim Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt. Dort heißt es: „Nicht zum Arbeitslohn gehören Ausgaben, die nur dazu dienen, dem Arbeitgeber die Mittel zur Leistung einer dem Arbeitnehmer zugesagten Versorgung zu verschaffen;” Folglich sind diese Beiträge beim Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig.

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Allgemeine Fragen

Was sind künftige Entgeltforderungen (Entgeltumwandlung)?

Gegenstand einer Entgeltumwandlung ist derjenige Entgeltanspruch, der erst noch entsteht, für den aber mit einer hinreichend konkreten Regelung im Arbeitsverhältnis schon jetzt eine hinreichende Anspruchsgrundlage besteht. Aus dem Tatbestandsmerkmal „Anspruch” folgt, dass die rechtliche Grundlage für das umzuwandelnde Entgelt im Zeitpunkt der Umwandlungsvereinbarung bereits bestehen muss.

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Allgemeine Fragen

Steuerliche Behandlung der Zuwendungen an die Kasse beim Arbeitnehmer?

Gemäß § 11 EStG hat der Steuerpflichtige die Einnahmen dann zu versteuern, wenn sie ihm zugeflossen sind. Der Zufluss liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld erlangt. Wenn der Arbeitnehmer auf Entgeltansprüche in Form einer Entgeltumwandlungsvereinbarung verzichtet, bevor diese überhaupt entstehen, liegt kein lohnsteuerlicher Zufluss vor (siehe Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.08.1992 – II 94/91). Die Unterstützungskasse räumt den Versorgungsberechtigten laut Legaldefinition nach § 1b Abs. 4 BetrAVG auf die Versorgungsleistungen keinen Rechtsanspruch ein. Dies hat zur Folge, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers zur Unterstützungskasse beim Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn darstellen und damit nicht lohnsteuerpflichtig sind. Die…

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Allgemeine Fragen

Was ist die monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV?

Die Bezugsgröße nach § 18 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) ist eine wesentliche Kennzahl in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ist eine dynamische Rechengröße und dient als Grundlage für zahlreiche Grenzwerte, wie sie unter anderem im Betriebsrentengesetz definiert sind (siehe unten). Die Bezugsgröße berechnet sich nach § 18 Abs. 1 SGB IV aus dem Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung und verändert sich jedes Jahr entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Der so ermittelte Betrag wird im Anschluss auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Die Festlegung der neuen Bezugsgröße erfolgt…

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Allgemeine Fragen

Was ist ein Leistungsplan?

Der Leistungsplan ist die Versorgungsregelung zwischen Trägerunternehmen und Unterstützungskasse, welcher Personenkreis unter welchen Voraussetzungen (Versorgungsfall) welche Versorgungsleistungen erhält. Insgesamt betrachtet, regelt der Leistungsplan die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung des Trägerunternehmens über die Unterstützungskasse. Das Versorgungswerk hätte den Leistungsplan in die Satzung integrieren können. Da das Versorgungswerk jedoch unternehmensindividuelle Leistungspläne für ihre Trägerunternehmen anbietet, war es notwendig, den Leistungsplan außerhalb der Satzung zu erstellen. Zudem hätte ein in der Satzung integrierter Leistungsplan dazu geführt, dass jede Änderung auf der Grundlage einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über eine notarielle Anmeldung gegenüber dem Vereinsregister…

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