Allgemeine Fragen

Wie wirken Beiträge der Kasse zur Rückdeckungsversicherung steuerlich beim Arbeitnehmer?

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 4 LStDV sind Beiträge zur Rückdeckungsversicherung beim Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt. Dort heißt es: „Nicht zum Arbeitslohn gehören Ausgaben, die nur dazu dienen, dem Arbeitgeber die Mittel zur Leistung einer dem Arbeitnehmer zugesagten Versorgung zu verschaffen;” Folglich sind diese Beiträge beim Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig.

weiterlesen