Allgemeine Fragen

Was sind künftige Entgeltforderungen (Entgeltumwandlung)?


Gegenstand einer Entgeltumwandlung ist derjenige Entgeltanspruch, der erst noch entsteht, für den aber mit einer hinreichend konkreten Regelung im Arbeitsverhältnis schon jetzt eine hinreichende Anspruchsgrundlage besteht. Aus dem Tatbestandsmerkmal „Anspruch” folgt, dass die rechtliche Grundlage für das umzuwandelnde Entgelt im Zeitpunkt der Umwandlungsvereinbarung bereits bestehen muss.

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