Allgemeine Fragen

Steuerliche Behandlung der Zuwendungen an die Kasse beim Arbeitnehmer?

Gemäß § 11 EStG hat der Steuerpflichtige die Einnahmen dann zu versteuern, wenn sie ihm zugeflossen sind. Der Zufluss liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld erlangt. Wenn der Arbeitnehmer auf Entgeltansprüche in Form einer Entgeltumwandlungsvereinbarung verzichtet, bevor diese überhaupt entstehen, liegt kein lohnsteuerlicher Zufluss vor (siehe Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.08.1992 – II 94/91). Die Unterstützungskasse räumt den Versorgungsberechtigten laut Legaldefinition nach § 1b Abs. 4 BetrAVG auf die Versorgungsleistungen keinen Rechtsanspruch ein. Dies hat zur Folge, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers zur Unterstützungskasse beim Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn darstellen und damit nicht lohnsteuerpflichtig sind. Die…

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