Allgemeine Fragen

Was ist der Past-Service und der Future-Service?

Als Past-Service wird der bereits erdiente Anteil der gesamten Versorgungsanwartschaft bezeichnet. Der Past-Service ist also genau der Teil der Anwartschaft, welchen der (noch aktive bzw. bereits ausgeschiedene) versorgungsberechtigte Mitarbeiter durch seine bis zum Stichtag geleistete Dienstzeit (Betriebszugehörigkeit) im Unternehmen ins Verdienen gebracht hat. Man nennt den Past-Service auch den “bereits erdienten” Teil der Versorgung. Der Future-Service ist der Teil der Versorgungsanwartschaft, welchen der aktive Mitarbeiter ab dem Stichtag noch durch seine aktive Tätigkeit im Unternehmen ins Verdienen bringen muss. Dieser Teil der Versorgung wird als der “noch erdienende Anteil” bezeichnet.…

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Allgemeine Fragen Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg

Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft. Die KG wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) ausschließlich nur in Höhe seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet. Der Komplementär-Gesellschafter vertritt die Gesellschaft nach außen, was dem Kommandistist-Gesellschaft nicht möglich ist. Bei einer GmbH & Co. KG tritt die Besonderheit auf, dass deren persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH (juristische Person) ist. Da die GmbH in ihrer…

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Allgemeine Fragen

Was ist bei einer Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) zu beachten?

Betriebliche Veranlassung: Bei ausnahmslos jeder Versorgung jeder versorgungsberechtigten Person ist zu beachten, dass die Versorgung betrieblich veranlasst ist, denn nur dann greift § 4 Abs. 4 EStG, dass die Ausgaben für die betriebliche Versorgung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dort heitß es “(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.” Und dies unabhängig des Durchführungsweges. Bei Mitarbeitern des Unternehmens ist dies zweifellos immer gegeben. Bei Geschäftsführern sieht es etwas anders aus. Aufgrund ihrer möglichen exponierten Stellung im Unternehmen können sie auf der Seite der Gesellschafter und…

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Allgemeine Fragen Insolvenzsicherung

Warum erfolgt ausnahmslos die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten?

Obwohl die Unterstützungskasse aufgrund ihrer Legaldefinition nach § 1b Abs. 4 BetrAVG auf ihre Versorgungsleistungen keinen Rechtsanspruch gewährt, eröffnet sich spätestens seit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.1977 bzw. 05.06.1984 die Möglichkeit, eben den Anspruch auf Versorgungsleistungen zu Gunsten des Versorgungsberechtigten für den Fall der Insolvenz zu sichern. Diese Sicherung kann bei einer versicherungsrückgedeckten Finanzierung der Unterstützungskassenversorgung durch die Verpfändung der bestehenden Rückdeckungsversicherung erfolgen. Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist für drei Fälle sinnvoll: Es handelt sich um eine Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers, welcher nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fällt und…

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Allgemeine Fragen

Was passiert bei Beendigung der Mitgliedschaft?

Sollte das Trägerunternehmen die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. kündigen, ändert sich nichts an der grundsätzlichen Leistungspflicht. In der Satzung unter § 2 ist geregelt, dass das Versorgungswerk auch dann die Versorgung der versorgungsberechtigten Mitarbeiter vornimmt, wenn die Mitgliedschaft des Trägerunternehmens erloschen ist. Einzig in der Höhe der Versorgung wird es zu einer Reduktion kommen. Das Trägerunternehmen wird dem Versorgungswerk nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Zuwendungen mehr dotieren. Infolge dessen wird die Summen der Versorgungsbeiträge für jeden einzelnen Versorgungsberechtigten geringer ausfallen als geplant, so dass bei Eintritt des…

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Allgemeine Fragen Versorgungsleistungen

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen der Kasse beim Arbeitnehmer?

Nach § 229 SGB V besteht für gesetzlichkrankenversicherte Leistungsempfänger grundsätzlich für alle  Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie zur Pflegeversicherung, sofern die Freigrenze nach § 226 Absatz 2 SGB V überschritten wird. Bei Kapitalleistungen gilt 1/120-tel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate ab Rentenbeginn.

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Allgemeine Fragen

Müssen die Rückdeckungsversicherungen beim Trägerunternehmen bilanziert werden?

Nein. Wie unter > Beziehung zwischen den Beteiligten < dargestellt, ist die Unterstützungskasse Versicherungsnehmerin und somit Inhaberin aller Rechte der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Insbesondere ist sie bezugsberechtigt hinsichtlich der Versicherungsleistungen. Folglich gibt es keinen Grund für eine Aktivierung (Bilanzierung als Forderungen gegen Versicherungsunternehmen) beim Trägerunternehmen.

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Allgemeine Fragen

Was ist eine Anwartschaftsbestätigung?

Das Trägerunternehmen und das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. vereinbaren im Leistungsplan die Versorgungsregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kurz Versorgungsberechtigte, des Trägerunternehmens. Auf der Grundlage des Leistungsplans erhalten die entsprechenden Versorgungsberechtigten eine auf sie individuell ausgestellte Bestätigung ihrer Versorgungsleistungen bei Eintritt eines im Leistungsplan festgelegten Versorgungsfalls. Mit Hilfe dieser Anwartschaftsbestätigung (siehe hier Muster) besitzt der Versorgungsberechtigte schriftlich Gewissheit über den grundsätzlichen Anspruch auf spätere Versorgungsleistungen und über deren Höhe. Für den Arbeitgeber als Trägerunternehmen kommt dieser Anwartschaftsbestätigung steuerrechtliche Bedeutung zu. Anhand dieser Bestätigung wird dem steuerrechtlichen Schriftformerfordernis der Versorgungszusage…

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Allgemeine Fragen

Gibt es Möglichkeiten die Beiträge an die Unterstützungskasse zu reduzieren? 

Die Finanzierung der Versorgung durch Entgeltumwandlung ist immer Änderungen unterworfen und kann angepasst werden, obwohl der Gesetzgeber von gleichbleibenden bzw. steigenden Beiträgen an die Unterstützungskasse spricht. Eine Änderung der Finanzierung ist möglich, sofern der Arbeitgeber auf Verlangen des Mitarbeiters eine Entgeltumwandlung im Wege einer vertraglichen Vereinbarung reduziert. Darüber hinaus ist beim Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung eine Reduktion der anfänglich festgelegten Höhe der Einzahlung in die Unterstützungskasse zulässig. Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Beitragsreduzierung immer dann möglich ist, wenn sich die arbeitsrechtliche Basis beim Mitarbeiter ändert. Vertragsänderungen, die einseitig…

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