Wer finanziert die Versorgungsleistungen?
Das Betriebsrentengesetz sieht eine Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung über den Arbeitgeber und/oder über den Arbeitnehmer (sog. Entgeltumwandlung) vor. Das Versorgungswerk bietet auch beide Möglichkeiten an. Somit können die Versorgungsleistungen über den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder über Beide finanziert werden.
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