Allgemeine Fragen Glossar zur Unterstützungskasse

Anpassungsprüfungspflicht

Sinn und Zweck der Regelung Mit § 16 BetrAVG soll der Problematik einer Entwertung der laufenden Leistungen (nur Renten, nicht Kapital) der betrieblichen Altersversorgung durch den Anstieg der Verbraucherpreise entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen anzupassen sind. . Höhe der Anpassung Dabei soll der Arbeitgeber bei der Prüfung die Belange der Rentner und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berücksichtigen. Die Anpassung gemäß der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers wird anhand der Eigenkapitalverzinsung des Unternehmens auf Basis der handelsbilanziellen…

weiterlesen
Allgemeine Fragen Grundlagen der Unterstützungskasse

Mitwirkungs- bzw. Informationsrecht der Versorgungsberechtigten

Die Unterstützungskasse besitzt das Privileg der Steuerfreiheit auf ihre Kapitalerträge. Damit dieses Steuerprivileg gewährt wird bzw. erhalten bleibt, muss unter anderem das Mitwirkungsrecht erfüllt sein. Nach § 3 Nr. 2 KStDV muss den Leistungsempfängern (gemeint sind hier die Anwärter und die Rentner) oder den Arbeitnehmervertretern das satzungsgemäße Recht zustehen, an der Verwaltung der Beträge, die der Kasse zugewendet werden oder sonst zu fließen, beratend mitzuwirken. Die beratende Mitwirkung erstreckt sich also auch auf die Erträge des Vermögens. Das Mitwirkungsrecht muss in der Satzung verankert sein; es darf nicht eingeschränkt sein. Die…

weiterlesen
Allgemeine Fragen

Was ist die Unverfallbarkeit und welche Fristen sind zu beachten?

Die Unverfallbarkeit beschreibt den Umstand einer betrieblichen Altersversorgung in der Anwartschaftsphase, sofern das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vorzeitig, also vor Eintritt des zugesagten Versorgungsfalles (Eintritt in den Ruhestand, Invalidität und/oder Tod), beendet wird. Die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft führt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft, bis der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt mit Eintritt des Versorgungsfalls entsteht. Erworbene Anwartschaften aus einer Versorgung über das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. bleiben dem ausgeschiedenen Mitarbeiter (Versorgungsanwärter) somit unwiderruflich erhalten, sobald diese unverfallbar geworden sind. In § 1b Absatz 1 und…

weiterlesen
Grundlagen der Unterstützungskasse

Keine Zuschussverpflichtung des Arbeitgebers bei einer Unterstützungskasse

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde der Absatz 1a in § 1a BetrAVG eingefügt. Dieser neue § 1a Absatz 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) verpflichtet Arbeitgeber künftig zu einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung von bis zu 15% auf den umgewandelten Betrag. Diese Zuschussverpflichtung hat der Gesetzgeber bei Entgeltumwandlungen über die Unterstützungskasse ausgeschlossen.

weiterlesen
Allgemeine Fragen Grundlagen der Unterstützungskasse

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung in der Unterstützungskasse

Nach § 1a BetrAVG hat der in der Rentenversicherung pflichtversicherte Mitarbeiter einen Anspruch auf Durchführung einer Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Als Durchführungsweg kann die Unterstützungskasse zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. Sofern der Mitarbeiter in der Vergangenheit keine Entgeltumwandlung vorgenommen hat und für die Zukunft vereinbaren möchte, kann er neben dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse auch den Weg der Direktversicherung für sich persönlich auswählen. Sofern der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung über die Unterstützungskasse vereinbart, besitzt er das Wahlrecht nicht mehr.

weiterlesen
smart|pension

Welche Bedeutung hat die Lebenserwartung?

Für die Höhe einer Rente ist ein entscheidender Faktor, welche Lebenserwartung bei den versorgungsberechtigten Mitarbeitern zu Grunde gelegt wird. Wird eine lange Lebenserwartung zu Grunde gelegt, fällt die Rente geringer aus, da sie laut Kalkulation länger gezahlt werden muss. Lebensversicherungen verwenden dabei nicht die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, sondern eigene, sehr viel höhere, die von einer sehr langen Lebenserwartung ausgehen. Beispiel Lebenserwartung 45-jähriger Mann:    Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes    2013 – 2015 79,6 Jahre       Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung e. V.    2004 91,7 Jahre      Je…

weiterlesen
Allgemeine Fragen smart|pension

Wer steht hinter smart|pension?

Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. ist eine mit Sondervermögen ausgestattete Unterstützungskasse, deren ausschließlicher Zweck die Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Trägerunternehmen ist. Obwohl das Versorgungswerk erst 2016 gegründet wurde, vertrauen bereits eine Vielzahl von Trägerunternehmen dem Versorgungswerk die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung an. Entwickelt wurde smart|pension vom bAV-Experten Alexander Siegmund. Gemeinsam mit der Expertise des Aktuars, Stefan Kuhnert, wurde das Konzept versicherungsmathematisch weiterentwickelt. Siegmund als Vorstand der Unterstützungskasse und Kuhnert als Geschäftsführer des Verwalters der Unterstützungskasse stellen sicher, dass das Konzept smart|pension punktgenau umgesetzt wird. Die Ansparphase erfolgt rückgedeckt,…

weiterlesen
Allgemeine Fragen smart|pension

Wie funktioniert smart|pension?

smart|pension reduziert erheblich den Ansparaufwand für Betriebsrenten, was eine höhere Versorgung ermöglicht. Einerseits beruht die Rentenkalkulation nicht auf allgemeinen Zahlen über die Lebenserwartung, sondern wird für Branchen oder Betriebe individuell erstellt. Anders formuliert: Sterblichkeitsgewinne bleiben unter Kollegen und fallen nicht, wie in üblichen Vorsorgeprodukten der Versicherungswirtschaft, an die Lebensversicherer. Darüber hinaus erfolgt die Kapitalanlage für die Rentenphase kostengünstig und effektiv. Der daraus resultierende Finanzierungsvorteil von smart|pension liegt im Bereich von ca. 50 Prozent. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. als Unterstützungskasse arbeitet in der Ansparphase nach dem Prinzip der Rückdeckung.…

weiterlesen
Allgemeine Fragen smart|pension

Wie erhalte ich ein Angebot zu smart|pension?

Sie erhalten über zwei Wege ein Angebot zu smart|pension Gehen Sie auf die Webseite von smart|pension. Dort können Sie nach Registrierung und Freischaltung Angebote selbst rechnen. Die Angebote erhalten Sie von unserem Vertriebspartner, der KPM Vorsorge GmbH, per Mail. Sie füllen den Anforderungsbogen aus und mailen diesen an vertriebsservice[at]smart-pension.de. Kommen Sie bei Fragen auf uns zu!

weiterlesen