Allgemeine Fragen Glossar zur Unterstützungskasse

Anpassungsprüfungspflicht

Sinn und Zweck der Regelung Mit § 16 BetrAVG soll der Problematik einer Entwertung der laufenden Leistungen (nur Renten, nicht Kapital) der betrieblichen Altersversorgung durch den Anstieg der Verbraucherpreise entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen anzupassen sind. . Höhe der Anpassung Dabei soll der Arbeitgeber bei der Prüfung die Belange der Rentner und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berücksichtigen. Die Anpassung gemäß der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers wird anhand der Eigenkapitalverzinsung des Unternehmens auf Basis der handelsbilanziellen…

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Allgemeine Fragen Grundlagen der Unterstützungskasse

Mitwirkungs- bzw. Informationsrecht der Versorgungsberechtigten

Die Unterstützungskasse besitzt das Privileg der Steuerfreiheit auf ihre Kapitalerträge. Damit dieses Steuerprivileg gewährt wird bzw. erhalten bleibt, muss unter anderem das Mitwirkungsrecht erfüllt sein. Nach § 3 Nr. 2 KStDV muss den Leistungsempfängern (gemeint sind hier die Anwärter und die Rentner) oder den Arbeitnehmervertretern das satzungsgemäße Recht zustehen, an der Verwaltung der Beträge, die der Kasse zugewendet werden oder sonst zu fließen, beratend mitzuwirken. Die beratende Mitwirkung erstreckt sich also auch auf die Erträge des Vermögens. Das Mitwirkungsrecht muss in der Satzung verankert sein; es darf nicht eingeschränkt sein. Die…

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Allgemeine Fragen

Was ist die Unverfallbarkeit und welche Fristen sind zu beachten?

Die Unverfallbarkeit beschreibt den Umstand einer betrieblichen Altersversorgung in der Anwartschaftsphase, sofern das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vorzeitig, also vor Eintritt des zugesagten Versorgungsfalles (Eintritt in den Ruhestand, Invalidität und/oder Tod), beendet wird. Die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft führt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft, bis der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt mit Eintritt des Versorgungsfalls entsteht. Erworbene Anwartschaften aus einer Versorgung über das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. bleiben dem ausgeschiedenen Mitarbeiter (Versorgungsanwärter) somit unwiderruflich erhalten, sobald diese unverfallbar geworden sind. In § 1b Absatz 1 und…

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Grundlagen der Unterstützungskasse

Keine Zuschussverpflichtung des Arbeitgebers bei einer Unterstützungskasse

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde der Absatz 1a in § 1a BetrAVG eingefügt. Dieser neue § 1a Absatz 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) verpflichtet Arbeitgeber künftig zu einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung von bis zu 15% auf den umgewandelten Betrag. Diese Zuschussverpflichtung hat der Gesetzgeber bei Entgeltumwandlungen über die Unterstützungskasse ausgeschlossen.

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Allgemeine Fragen Grundlagen der Unterstützungskasse

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung in der Unterstützungskasse

Nach § 1a BetrAVG hat der in der Rentenversicherung pflichtversicherte Mitarbeiter einen Anspruch auf Durchführung einer Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Als Durchführungsweg kann die Unterstützungskasse zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. Sofern der Mitarbeiter in der Vergangenheit keine Entgeltumwandlung vorgenommen hat und für die Zukunft vereinbaren möchte, kann er neben dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse auch den Weg der Direktversicherung für sich persönlich auswählen. Sofern der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung über die Unterstützungskasse vereinbart, besitzt er das Wahlrecht nicht mehr.

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SMARTpension®

Welche Bedeutung hat die Lebenserwartung?

Für die Höhe einer Rente ist ein entscheidender Faktor, welche Lebenserwartung bei den versorgungsberechtigten Mitarbeitern zu Grunde gelegt wird. Wird eine lange Lebenserwartung zu Grunde gelegt, fällt die Rente geringer aus, da sie laut Kalkulation länger gezahlt werden muss. Lebensversicherungen verwenden dabei nicht die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, sondern eigene, sehr viel höhere, die von einer sehr langen Lebenserwartung ausgehen. Beispiel Lebenserwartung 45-jähriger Mann:    Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes    2013 – 2015 79,6 Jahre       Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung e. V.    2004 91,7 Jahre      Je…

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Allgemeine Fragen SMARTpension®

Wer steht hinter SMARTpension®?

Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. ist eine mit Sondervermögen ausgestattete Unterstützungskasse, deren ausschließlicher Zweck die Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Trägerunternehmen ist. Obwohl das Versorgungswerk erst 2016 gegründet wurde, vertrauen bereits eine Vielzahl von Trägerunternehmen dem Versorgungswerk die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung an. Entwickelt wurde SMARTpension® vom bAV-Experten Alexander Siegmund. Gemeinsam mit der Expertise des Vorstands der providass AG, Alexander Schiffbauer, und dem Aktuar Stefan Kuhnert wurde SMARTpension® weiterentwickelt. Siegmund als Vorstand der Unterstützungskasse, Schiffbauer als Vorstand des Spezialmaklers für Vorsorgesysteme und Kuhnert als Geschäftsführer des Verwalters der…

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Allgemeine Fragen SMARTpension®

Wie funktioniert SMARTpension®?

SMARTpension® reduziert erheblich den Ansparaufwand für Betriebsrenten, was eine höhere Versorgung ermöglicht. Einerseits beruht die Rentenkalkulation nicht auf allgemeinen Zahlen über die Lebenserwartung, sondern wird für Branchen oder Betriebe individuell erstellt. Anders formuliert: Sterblichkeitsgewinne bleiben unter Kollegen und fallen nicht an die Lebensversicherer. Darüber hinaus erfolgt die Kapitalanlage für die Rentenphase kostengünstig und effektiv in ETFs. Der daraus resultierende Finanzierungsvorteil von SMARTpension® liegt im Bereich von 25 bis 40 Prozent. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. als Unterstützungskasse arbeitet in der Ansparphase nach dem Prinzip der Rückdeckung. Die Zuwendungen der…

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Allgemeine Fragen SMARTpension®

Was ist SMARTpension®?

SMARTpension® ist ein Ende 2016 entwickeltes Betriebsrenten-Konzept und zugleich Marke der providass AG in Köln. SMARTpension® setzt auf die erstmals praktizierte Kombination beider möglichen Finanzierungsarten der Unterstützungskasse, in welcher die Anspar- und Rentenphase intern optimal getrennt werden. Der Versorgungsberechtigte erhält gleichwohl eine lebenslange Rentenzahlung mit Hinterbliebenenversorgung aus einem Guss (Tarifbeschreibung SP17). Das Ergebnis: ●      Besonders hohe Renten, ●      Geringer Aufwand bei voller steuerlichen Absetzbarkeit, ●      Voller Insolvenzschutz.  

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Allgemeine Fragen SMARTpension®

Wie erhalte ich ein Angebot zu SMARTpension®?

Sie erhalten über zwei Wege ein Angebot zu SMARTpension® Gehen Sie auf die Webseite von SMARTpension®. Dort können Sie nach Registrierung und Freischaltung Angebote selbst rechnen. Die Angebote erhalten Sie von unserem Vertriebspartner, der providass AG, per Mail. Sie füllen den Anforderungsbogen aus und mailen diesen an SMARTpension[at]providass.de.   Kommen Sie bei Fragen auf uns zu!

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