Was ist der Past-Service und der Future-Service?
Als Past-Service wird der bereits erdiente Anteil der gesamten Versorgungsanwartschaft bezeichnet. Der Past-Service ist also genau der Teil der Anwartschaft, welchen der (noch aktive bzw. bereits ausgeschiedene) versorgungsberechtigte Mitarbeiter durch seine bis zum Stichtag geleistete Dienstzeit (Betriebszugehörigkeit) im Unternehmen ins Verdienen gebracht hat. Man nennt den Past-Service auch den “bereits erdienten” Teil der Versorgung.
Der Future-Service ist der Teil der Versorgungsanwartschaft, welchen der aktive Mitarbeiter ab dem Stichtag noch durch seine aktive Tätigkeit im Unternehmen ins Verdienen bringen muss. Dieser Teil der Versorgung wird als der “noch erdienende Anteil” bezeichnet.
Die Summe aus dem bereits erdienten und dem noch zu erdienenden Anteil ergibt sich die gesamte Versorgungsanwartschaft im Pensionsalter.
Der Past-Service und der Future-Service werden mit Hilfe des Quotierungsverfahrens (auch als “m/n-tel-Verfahren” bezeichnet) gemäß § 2 Absatz 1 BetrAVG ermittelt.
Bei Ausfinanzierungskonzepten, wie zum Beispiel der Auslagerung, wird häufig von der Auslagerung des Past-Service und Future-Service gesprochen.