Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuwendungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer?
Aufgrund der Tatsache, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse keinen Arbeitslohn darstellen und nach § 2 LStDV auch nicht als Arbeitslohn bestimmt werden können, sind die arbeitgeberfinanzierten Zuwendungen beim Arbeitnehmer unbegrenzt sozialversicherungsfrei in der Anwartschaftsphase.