SMARTpension®

Welche Verwaltungskosten bzw. Gebühren fallen in SMARTpension© an?


Die Verwaltung der gesamten betrieblichen Versorgungen, also der Anwartschaften wie auch der Rentenauszahlungen,  werden beim Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. durch einen externen spezialisierten Dienstleister durchgeführt. Für diese Dienstleistungen werden dem Versorgungswerk Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, welche ohne Aufschläge dem Trägerunternehmen in Anschluss in Rechnung gestellt werden.

Die Dienstleistungen und die Verwaltungskosten hierzu können in der aktuellen Gebührenordnung eingesehen werden.

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