Versorgungsleistungen

Welche Versorgungsleistungen gewährt das Versorgungswerk?


Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. gewährt folgende Leistungen:

  • – lebenslange Altersleistungen in Form einer Rente (frühestens ab dem 62. Lebensjahr),
  • – lebenslange Hinterbliebenenleistungen in Form einer Witwen- bzw. Witwerleistung,
  • – Waisenunterstützung,
  • – Sterbegeld,
  • – unter Umständen Notfallleistungen.

Die laufenden Leistungen werden ab dem Folgejahr der Zahlung jedes Jahr um 1% gesteigert.

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