Allgemeine Fragen

Was ist eine Anwartschaftsbestätigung?


Das Trägerunternehmen und das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. vereinbaren im Leistungsplan die Versorgungsregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kurz Versorgungsberechtigte, des Trägerunternehmens. Auf der Grundlage des Leistungsplans erhalten die entsprechenden Versorgungsberechtigten eine auf sie individuell ausgestellte Bestätigung ihrer Versorgungsleistungen bei Eintritt eines im Leistungsplan festgelegten Versorgungsfalls. Mit Hilfe dieser Anwartschaftsbestätigung (siehe hier Muster) besitzt der Versorgungsberechtigte schriftlich Gewissheit über den grundsätzlichen Anspruch auf spätere Versorgungsleistungen und über deren Höhe.

Für den Arbeitgeber als Trägerunternehmen kommt dieser Anwartschaftsbestätigung steuerrechtliche Bedeutung zu. Anhand dieser Bestätigung wird dem steuerrechtlichen Schriftformerfordernis der Versorgungszusage gefolgt.

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