Der Durchführungsweg

1.) Rechtsfähige Versorgungseinrichtung

Die Rechtsform der Unterstützungskasse ist frei wählbar, wobei in der Regel eine der drei erstgenannten Rechtsformen gewählt wird: der eingetragene Verein (kurz: e.V.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH), die Stiftung sowie die Aktiengesellschaft (kurz: AG). Überwiegend sind Unterstützungskassen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins gegründet. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft erfüllt die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung als eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln (Veröffentlichung im gemeinsamen Registerportal der Länder online einsehbar).

weiterlesen