Allgemeine Fragen smart|pension

Wie erhalte ich ein Angebot zu smart|pension?

Sie erhalten über zwei Wege ein Angebot zu smart|pension Gehen Sie auf die Webseite von smart|pension. Dort können Sie nach Registrierung und Freischaltung Angebote selbst rechnen. Die Angebote erhalten Sie von unserem Vertriebspartner, der KPM Vorsorge GmbH, per Mail. Sie füllen den Anforderungsbogen aus und mailen diesen an vertriebsservice[at]smart-pension.de. Kommen Sie bei Fragen auf uns zu!

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Insolvenzsicherung

Warum gibt es die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht?

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Betriebsrentengesetzes die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgungen gesetzlich vorgeschrieben, damit die Ansprüche der Versorgungsempfänger (Rentner) und die Anwartschaften der Arbeitnehmer (Anwärter) nicht untergehen, sofern das Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zahlungsunfähig werden und ihm nicht mehr möglich sein sollte, die Versorgungen zu bedienen. Ziel des Gesetzgebers ist es seither, die Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Arbeitgebers abzukoppeln. Die Insolvenz des Arbeitgebers führt somit nicht zum Verlust der Versorgung.              

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