Können in SMARTpension Einmalbeiträge zur Finanzierung der Versorgungsleistungen zugewendet werden?
SMARTpension verschafft sich in der Anwartschaftsphase die Mittel zur Finanzierung der Versorgungsleistungen über den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen. Einmalbeiträge sind aus steuerrechtlicher Sicht für Anwärter aus diesem Grund im Versorgungskonzept SMARTpension nicht möglich. Der Gesetzgeber fordert für rückgedeckte Versorgungen in § 4d EStG unter anderem, dass die Unterstützungskasse nur gleichbleibende oder steigende Beiträge an den Rückdeckungsversicherer leisten darf. Das Trägerunternehmen wiederum darf nur den Betrag der Zuwendungen an die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben geltend machen, welchen die Unterstützungskasse an den Rückdeckungsversicherer leistet. Aus diesem Grund kann das Trägerunternehmen schlussendlich der Unterstützungskasse für…
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