Insolvenzsicherung

Bis wann müssen dem PSV die Versorgungen gemeldet werden?

Der PSV unterscheidet zwischen der Erstmeldung und der jährlichen Meldung. Erstmeldung Das Trägerunternehmen muss die Zusage aus der Unterstützungskasse erstmalig dem PSVaG anmelden, sofern eine Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG gesetzlich unverfallbar geworden oder ein Versorgungsfall (Zahlung einer laufenden Leistungen) eingetreten ist. Die Erstmeldung hat binnen drei Monaten nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaft bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls zu erfolgen. Für die Erstmeldung verwendet der PSVaG einen speziellen Meldebogen. Jährliche Meldung Nach der oben beschriebenen Erstmeldung sendet der PSVaG dem Trägerunternehmen in den Folgejahren den Erhebungsbogen zu. Das Trägerunternehmen hat dann…

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Insolvenzsicherung

Warum gibt es die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht?

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Betriebsrentengesetzes die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgungen gesetzlich vorgeschrieben, damit die Ansprüche der Versorgungsempfänger (Rentner) und die Anwartschaften der Arbeitnehmer (Anwärter) nicht untergehen, sofern das Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zahlungsunfähig werden und ihm nicht mehr möglich sein sollte, die Versorgungen zu bedienen. Ziel des Gesetzgebers ist es seither, die Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Arbeitgebers abzukoppeln. Die Insolvenz des Arbeitgebers führt somit nicht zum Verlust der Versorgung.              

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