Glossar zur Unterstützungskasse

unmittelbare Versorgungszusage

Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Arbeitgeber durch die Erteilung der Versorgungszusage verpflichtet, bei Eintritt des Versorgungsfalls die Leistung gegenüber dem Versorgungsberechtigten selbst zu erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber zur Ausfinanzierung der Verpflichtung Vermögenswerte, wie z.B. eine Rückdeckungsversicherung, angeschafft hat. Die unmittelbare Versorgungszusage wird auch Pensionszusage bzw. Direktzusage genannt.

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