Allgemeine Fragen

Müssen die Rückdeckungsversicherungen beim Trägerunternehmen bilanziert werden?


Nein. Wie unter > Beziehung zwischen den Beteiligten < dargestellt, ist die Unterstützungskasse Versicherungsnehmerin und somit Inhaberin aller Rechte der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Insbesondere ist sie bezugsberechtigt hinsichtlich der Versicherungsleistungen. Folglich gibt es keinen Grund für eine Aktivierung (Bilanzierung als Forderungen gegen Versicherungsunternehmen) beim Trägerunternehmen.

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