Erscheinungsformen
Die Erscheinungsform der Unterstützungskasse richtet sich nach der Anzahl der Trägerunternehmen, welche die Unterstützungskasse tragen.
- Firmen- bzw. Einzel-Unterstützungskasse
Bei dieser Erscheinungsform ist die Trägerschaft auf ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter satzungsbedingt beschränkt. - Konzern-Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse wird von zu einem Konzern verbundene Unternehmen eingerichtet und getragen. Versorgungsberechtigt sind die Mitarbeiter dieser verbundenen Unternehmen. - Gruppen-Unterstützungskasse
Sofern die Unterstützungskasse von mehreren voneinander wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen getragen wird, wird von einer Gruppen-Unterstützungskasse gesprochen.
Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. ist eine überbetriebliche Gruppen-Unterstützungskasse, die jedem Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung steht. Unter § 2 der Satzung wird bestimmt, dass das Versorgungswerk eine soziale Einrichtung für Unternehmer, Unternehmen, Verbände und Vereine oder sonstige Arbeitgeber ist, die ihre betriebliche Altersversorgung ganz oder teilweise über eine gemeinsame Unterstützungskasse finanzieren und durchführen wollen.