Grundlagen der Unterstützungskasse

Erscheinungsformen

Die Erscheinungsform der Unterstützungskasse richtet sich nach der Anzahl der Trägerunternehmen, welche die Unterstützungskasse tragen. Firmen- bzw. Einzel-Unterstützungskasse Bei dieser Erscheinungsform ist die Trägerschaft auf ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter satzungsbedingt beschränkt. Konzern-Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse wird von zu einem Konzern verbundene Unternehmen eingerichtet und getragen. Versorgungsberechtigt sind die Mitarbeiter dieser verbundenen Unternehmen. Gruppen-Unterstützungskasse Sofern die Unterstützungskasse von mehreren voneinander wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen getragen wird, wird von einer Gruppen-Unterstützungskasse gesprochen. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. ist eine überbetriebliche Gruppen-Unterstützungskasse, die jedem Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung steht.…

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Grundlagen der Unterstützungskasse

Definition der Unterstützungskasse

Das Betriebsrentengesetz (kurz BetrAVG) sieht insgesamt fünf Durchführungswege vor. Neben der Unterstützungskasse gibt es die unmittelbare Versorgungszusage (Pensions-/Direktzusage), die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Die Unterstützungskasse wird im BetrAVG (§ 1b Abs. 4 BetrAVG) als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert, die betriebliche Altersversorgung durchführt und dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Die wesentlichen Merkmale der Unterstützungskasse sind demnach: die Rechtsfähigkeit der Versorgungseinrichtung, der fehlende Rechtsanspruch und der Versorgungszweck.

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