Gibt es Möglichkeiten die Beiträge an die Unterstützungskasse zu reduzieren?
Die Finanzierung der Versorgung durch Entgeltumwandlung ist immer Änderungen unterworfen und kann angepasst werden, obwohl der Gesetzgeber von gleichbleibenden bzw. steigenden Beiträgen an die Unterstützungskasse spricht. Eine Änderung der Finanzierung ist möglich, sofern der Arbeitgeber auf Verlangen des Mitarbeiters eine Entgeltumwandlung im Wege einer vertraglichen Vereinbarung reduziert.
Darüber hinaus ist beim Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung eine Reduktion der anfänglich festgelegten Höhe der Einzahlung in die Unterstützungskasse zulässig.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Beitragsreduzierung immer dann möglich ist, wenn sich die arbeitsrechtliche Basis beim Mitarbeiter ändert.
Vertragsänderungen, die einseitig vom Arbeitgeber abhängen, z.B. sinkende Beiträge aufgrund von Wegfall variabler Gehaltsbestandteile wie Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind grundsätzlich nicht möglich.