Wie erfolgt die Aufnahme in das Versorgungswerk? – Alternative 2 –
Das Versorgungswerk erhält bei Aufnahme nicht alle personenbezogenen Daten der versorgungsberechtigten Personen. Die Daten werden erst im laufenden Aufnahmeverfahren nachgemeldet.
3. Versand der Aufnahmeunterlagen für das Trägerunternehmen an den Berater
Wir versenden die folgenden Unterlagen zur Aufnahme an den Berater, damit der Berater die Unterlagen zunächst sichten und prüfen sowie das Trägerunternehmen bei der Aufnahme unterstützen kann.
- Mitgliedsvertrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Merkblatt zur Wahl eines Beiratsmitgliedes
- Anlage Datenschutz/Datenverarbeitung
- Leistungsplan
- Anlage zum Leistungsplan über die Definition der Versorgungsgruppen
- Anmeldung von Versorgungsberechtigten
Wichtig ist, dass wir nun die Definition der Versorgungsgruppen in Anlage zum Leistungsplan und die Meldung der Versorgungsberechtigten erhalten.
4. Bestätigung der Aufnahme und Versand des Finanzierungsplans an das Trägerunternehmen
Nachdem das Versorgungswerk alle notwendigen Unterlagen unterzeichnet zurückerhalten hat, erfolgt die schriftliche Aufnahmebestätigung gegenüber dem Trägerunternehmen. Darüber hinaus sendet das Versorgungswerk dem Trägerunternehmen den Finanzierungsplan zu. Der Finanzierungsplan wurde auf der Grundlage der gemeldeten Versorgungsberechtigten erstellt.
5. Bestätigung der Anwartschaften
Der unterzeichnete Finanzierungsplan ist nun die Grundlage für die Anmeldung der versorgungsberechtigten Personen beim Rückdeckungsversicherer. Gleichzeitig erhält das Trägerunternehmen alle Anwartschaftsbestätigungen, Hinweise zum Datenschutz sowie die Verpfändungserklärungen für die versorgungsberechtigten Mitarbeiter, welche an die entsprechenden versorgungsberechtigten Personen auszuhändigen sind. Der versorgungsberechtigte Mitarbeiter sowie der versorgungsberechtigte Hinterbliebene unterzeichnen die Verpfändungserklärung und senden diese an das Versorgungswerk zurück, damit die gültige Verpfändung dem Rückdeckungsversicherer angezeigt werden kann.
Darüber hinaus hat der versorgungsberechtigte Mitarbeiter über die Anwartschaftsbestätigung die Möglichkeit, einen Lebensgefährten zu melden.