Kann die Versorgung über die Unterstützungskasse gekündigt werden?
Eine vorzeitige Kündigung der betrieblichen Altersversorgung ist nicht möglich. Eine Beitragsfreistellung einer Entgeltumwandlung ist durch den Mitarbeiter jederzeit möglich. Die Kündigung gilt neben der Unterstützungskasse auch für die anderen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine Beitragsfreistellung der Versorgung. Die Auszahlung der Versorgungsleistungen darf aus rechtlichen Gründen frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
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